Stellplatzsatzung II

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. September 2017 hat die Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, Mühltalern und FDP einen Antrag abgelehnt, der vorsah, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung auch für das Baugebiet Dornberg gelten soll. In der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung übrigens ausdrücklich bestimmt, dass die Stellplatzsatzung für das Baugebiet Tannacker in Traisa gelten soll.

Nach den Protesten mit dem Bürgerbegehren hat die Gemeindevertretung aber ihre Entscheidung aufgehoben und hat nun bestimmt, dass die Stellplatzsatzung doch angewendet werden soll. Das ist bereits ein kleiner Erfolg.

Es ist auch nicht selbstverständlich, dass die Stellplatzsatzung der Gemeinde immer gilt. Wie es gerüchteweise heißt, gibt es für das ebenfalls von der NRD erschlossene Gewerbegebiet Ruckelshausen eine oder mehrere Ausnahmen von der allgemeinen Stellplatzsatzung. Um hier Klarheit zu schaffen, wurde eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Diese Anfrage hat die Verwaltung unter Leitung der Ersten Beigeordneten von der SPD inhaltlich nicht beantwortet.